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Änderungen oder Ergänzungen

Spätere Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit grundsätzlich der Zustimmung jeden Mitarbeiters.

Für den, der nicht zustimmt, gelten die bisherigen Bestimmungen des Personalreglementes weiter.

Können sich die Parteien nicht einigen und will oder muss sich der Arbeitgeber durchsetzen, bleibt ihm nur die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Führt die Änderung des Personalreglementes zu einem Verzicht auf Privilegien entsteht je nach Personal die Gefahr eines Arbeitskampfes.

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