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Erscheinungsformen

Das Personalreglement als

  • Detailregelung zum Arbeitsvertrag
  • Spezialregelung unterschiedlicher Funktionsgruppen wie für
    • Höhere leitende Angestellte
    • Teilzeit-, Abruf- und Aushilfs-Mitarbeiter
    • Lehrlinge.

Personalregelemente werden in der Regel in Betrieben ab 50 bis 100 Mitarbeitern eingeführt.

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