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Allgemeines

Das Personalreglement räumt den Angestellten oft Vorteile ein im Verhältnis zu den gesetzlichen Mindestvorschriften.

Bei Bestehen eines Personalreglementes, welches die Funktion eines Rahmenvertrages übernimmt, müssten mit dem Arbeitnehmer nur noch geregelt werden:

  • Eintrittszeitpunkt
  • Funktion und ev. Kompetenzen (letzteres nur falls es kein Reglement für höheres leitendes Kader im Betrieb gibt)
  • Lohn
  • Kündigungsfrist (nur bei Abweichung von der gesetzlichen Regelung).

Nicht im Personalreglement festgehalten werden natürlich

  • Bedingungen des Einzelarbeitsvertrages
  • Arbeitsplatz-spezifische Bestimmungen

Tipp für Arbeitgeber:

Das Personalreglement sollte möglichst kurz sein. Für umfangreiche Handbücher, die jedes kleinste Detail regeln, hat das Personal – zu Recht – wenig Verständnis. Es braucht eine gewisse Flexibilität für den konkreten Einzelfall und wer sich ohne Anleitung nicht korrekt verhält, ist höchstwahrscheinlich im falschen Betrieb tätig.

 

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