Regelungsinhalt
- höhere Lohnzuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit (als im ArG vorgesehen)
- Spesenentschädigungen
- Lohn während des Militärdienstes
- 13. Monatslohn
- Pausenregelung, weitergehend als im ArG
- Raucherzonen
- Berufskleidung
- Pikettdienst
- Überstunden/Überzeit/Kompensation oder Arbeitszeitmodell
- Aus- und Weiterbildung
- Ansprüche bei Mutterschaftsurlaub
- bezahlte Feier- und Freitage
- Ferienguthaben
- Krankentaggeldversicherung
- ärztliches Zeugnis nach dem 3. Abwesenheitstag
- Vertrauensarzt-Kontrolle
- längere Kündigungsfristen
- Nebenbeschäftigungen/Mehrfachbeschäftigungen
- Datenschutz
- Nutzung e-mail und Internet
- Verbotene Geschenkannahme
- Geheimhaltungspflichten
- Konkurrenzverbot (viel anzutreffen / sollte u.E. in Anbetracht der Wichtigkeit und des Schriftformzwangs im Einzelarbeitsvertrag geregelt werden)
- Personalkommission (Rechte und Pflichten, Zusammensetzung, Wahlmodi etc.)
- Handhabung von Personaldaten
Ferner die Wiedergabe von gesetzlichen Bestimmungen zur Erinnerung wie
- Sorgfalts- und Treuepflicht
- Privathaftpflicht
- Lohnvorschüsse
Tipp für den Arbeitgeber:
Es empfiehlt sich am Ende jeden Personalreglementes folgenden Schlusssatz zu setzen:
„Für nicht geregelte Sachverhalte gelten die Bestimmungen des OR und des ArG."







