Ziele eines Personalreglementes

Oft ist die Zielsetzung unterschiedlich und betriebsbezogen.

Einige Aspekte:

  • Verkürzung des Arbeitsvertrages, inbesondere für
    • weniger gebildetes Personal
    • Teilzeit-, Abruf- und Aushilfskräfte.
  • Rechtssicherheit
  • Gleichbehandlung (Vermittlung des Eindrucks der Gleichbehandlung)
  • Informationsquelle für den Arbeits-Alltag
  • Betriebsspezifischer Anforderungskatalog des Unternehmens an seine Belegschaft
  • Präventiver Charakter zur Vermeidung von Arbeitsstreitigkeiten.

Ob das Personalreglement im Sinne eines „Betriebs-GAV’s“ seine Interessen verfolgt, muss jeder Unternehmer selber entscheiden. Gewiss ist, dass es die Flexibilität einschränkt.


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