Ziele eines Personalreglementes
Oft ist die Zielsetzung unterschiedlich und betriebsbezogen.
Einige Aspekte:
- Verkürzung des Arbeitsvertrages, inbesondere für
- weniger gebildetes Personal
- Teilzeit-, Abruf- und Aushilfskräfte.
- Rechtssicherheit
- Gleichbehandlung (Vermittlung des Eindrucks der Gleichbehandlung)
- Informationsquelle für den Arbeits-Alltag
- Betriebsspezifischer Anforderungskatalog des Unternehmens an seine Belegschaft
- Präventiver Charakter zur Vermeidung von Arbeitsstreitigkeiten.
Ob das Personalreglement im Sinne eines „Betriebs-GAV’s“ seine Interessen verfolgt, muss jeder Unternehmer selber entscheiden. Gewiss ist, dass es die Flexibilität einschränkt.


