Nach Anhörung und Bereinigung des BO-Entwurfes wird der definitive BO-Erlass
1. gut sichtbar ausgehängt
2. den Arbeitnehmern ausgehändigt.
Inkraftsetzung
Mit dem Aushang tritt die Betriebsordnung in Rechtskraft.
Schweizer Arbeitsrecht: Personalreglement / Betriebsreglement